Nächste Frist: 02.11. · Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Sie sind hier
Arbeitsrecht · Veröffentlicht: 28. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Probezeit: höchstens zwei Monate, aber nach welchen Regeln?

Die Probezeitklausel im Arbeitsvertrag: Höchstdauer, Kündigungsrecht, Zahlung von Lohn und Ansprüchen, SGK-Meldung, Wirkung auf die Betriebszugehörigkeit, Probezeit in befristeten Verträgen und häufige Fehler.

Ob ein neuer Beschäftigter passt, zeigt sich in den ersten Wochen. Das Arbeitsgesetz kennt eine Probezeitklausel, die beiden Seiten in dieser Zeit eine einfache Trennung ermöglicht. Diese Flexibilität gilt jedoch nur, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden.

Fünf Grundregeln

1. Sie muss schriftlich vereinbart werden. Eine Probezeit entsteht nicht automatisch; sie muss ausdrücklich in den Arbeitsvertrag geschrieben werden. Enthält der Vertrag keine Probezeit, gelten ab dem ersten Tag die normalen Kündigungsregeln.

2. Sie dauert höchstens zwei Monate. Ein Einzelarbeitsvertrag kann eine Probezeit von höchstens zwei Monaten vorsehen. Besteht ein Tarifvertrag, kann sie auf bis zu vier Monate verlängert werden. Eine länger als zwei Monate festgelegte Probezeit ist für den Überschuss unwirksam.

3. Die Kündigung erfolgt ohne Frist und ohne Entschädigung. Während der Probezeit können Arbeitgeber und Beschäftigter den Vertrag ohne Kündigungsfrist und ohne Entschädigung beenden. Eine Begründung ist nicht erforderlich; beruht die Kündigung jedoch auf einem diskriminierenden Grund, kann eine Entschädigung wegen Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz entstehen.

4. Lohn und sonstige Ansprüche werden gezahlt. Auch bei einer Kündigung während der Probezeit erhält der Beschäftigte den Lohn für die gearbeiteten Tage und etwaige sonstige Ansprüche (z. B. anteilige Leistungen).

5. Die Meldung zur Sozialversicherung erfolgt. Auch die Probezeit ist versicherte Beschäftigung. Die Anmeldung muss vor Arbeitsbeginn eingereicht werden: SGK-Anmeldung

Häufige Fragen

Zählt die Probezeit zur Betriebszugehörigkeit? Ja. Arbeitet der Beschäftigte nach der Probezeit weiter, wird die Probezeit bei Abfindung, Jahresurlaub und der für den Kündigungsschutz erforderlichen sechsmonatigen Betriebszugehörigkeit mitgezählt.

Kann die Probezeit verlängert werden? Die Parteien können eine kürzere Probezeit verlängern, sofern sie innerhalb der Grenze von zwei Monaten bleiben. Ob Krankheits- oder Fehltage zur Probezeit hinzugerechnet werden, sollte ausdrücklich im Vertrag stehen.

Kann ein befristeter Vertrag eine Probezeit haben? Ja. Auch in einen befristeten Vertrag kann eine Probezeitklausel aufgenommen werden.

Welcher Austrittscode gilt bei einer Kündigung während der Probezeit? Für die Kündigung durch den Arbeitgeber wird Code 01, für die Kündigung durch den Beschäftigten Code 02 verwendet: SGK-Austrittscodes

Kündigung nach Ende der Probezeit? Nach Ende der Probezeit gelten die allgemeinen Kündigungsregeln: Kündigungsfrist, Abfindung und, wenn die Voraussetzungen vorliegen, Kündigungsschutz. Siehe Kündigung durch den Arbeitgeber · Rechner Kündigungsfrist

Häufige Fehler in der Praxis

Fehler Folge
„Probieren wir es erst eine Woche, dann melden wir dich an“ Nicht angemeldete Beschäftigung; Bußgeld
Probezeit nicht im Vertrag festgehalten Es gelten die normalen Kündigungsregeln
Drei Monate Probezeit festgelegt Der Teil über zwei Monate ist unwirksam
Mündliche Kündigung Schwer zu beweisen; Datum der Kündigung und wer gekündigt hat dokumentieren
Lohn für die gearbeiteten Tage nicht gezahlt Lohnforderung und Zinsen

Auch für eine Kündigung während der Probezeit empfehlen wir ein kurzes schriftliches Kündigungsschreiben: Kündigungsschreiben

Rechtsgrundlage: Arbeitsgesetz Nr. 4857 Art. 15.