So wird gerechnet
Fristen: unter 6 Monaten 2 Wochen, 6 Monate–1,5 Jahre 4 Wochen, 1,5–3 Jahre 6 Wochen, über 3 Jahre 8 Wochen.
Rechtsgrundlage: Arbeitsgesetz Art. 17 und 27.
Gesetzliche Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit, Freistellung zur Stellensuche und Entschädigung bei nicht eingehaltener Frist.
Fristen: unter 6 Monaten 2 Wochen, 6 Monate–1,5 Jahre 4 Wochen, 1,5–3 Jahre 6 Wochen, über 3 Jahre 8 Wochen.
Rechtsgrundlage: Arbeitsgesetz Art. 17 und 27.