Nächste Frist: 26.10. · Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren (KDV-2)
Sie sind hier

Steuerfreiheit von Essenszuschüssen

Teilt einen täglichen Essenszuschuss in den steuer- und SGK-freien Teil und den Teil auf, der dem steuerpflichtigen Lohn zugerechnet wird.

So wird gerechnet

Grenze 2026: 300 TL pro Arbeitstag (ohne Umsatzsteuer). Die Zahlung kann per Essenskarte, Gutschein oder nach dem Gesetz Nr. 7577 in bar erfolgen; ab dem 17.04.2026 gilt dieselbe Grenze auch für die Sozialversicherung.

Zuschüsse für Urlaubs-, Krankheits- oder Ruhetage sind nicht befreit.

Rechtsgrundlage: Einkommensteuergesetz Art. 23/8; Gesetz Nr. 5510 Art. 80; Gesetz Nr. 7577.