So wird gerechnet
Grenze 2026: 300 TL pro Arbeitstag (ohne Umsatzsteuer). Die Zahlung kann per Essenskarte, Gutschein oder nach dem Gesetz Nr. 7577 in bar erfolgen; ab dem 17.04.2026 gilt dieselbe Grenze auch für die Sozialversicherung.
Zuschüsse für Urlaubs-, Krankheits- oder Ruhetage sind nicht befreit.
Rechtsgrundlage: Einkommensteuergesetz Art. 23/8; Gesetz Nr. 5510 Art. 80; Gesetz Nr. 7577.