So wird gerechnet
Formel: Tagesleistung = 60 % des durchschnittlichen beitragspflichtigen Tagesverdiensts der letzten 12 Monate. Der Monatsbetrag darf 150 % des Bruttomindestlohns (49.545 TL) nicht übersteigen.
Voraussetzungen: 60 Tage ununterbrochene Beschäftigung vor dem Beginn und mindestens 450 Tage Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in den letzten 3 Jahren. Der Arbeitgeber stellt den Antrag, die İŞKUR muss zustimmen; die Höchstdauer beträgt 3 Monate.
Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 4447 Zusatzartikel 2.