So wird gerechnet
Anspruch: 1–5 Jahre (einschließlich) 14 Tage, 5–15 Jahre 20 Tage, 15 Jahre und mehr 26 Tage. Verträge können den Anspruch erhöhen, aber nicht verringern. Der Anspruch entsteht mit Vollendung des ersten Jahres.
Resturlaub: wird bei Beendigung mit dem letzten Bruttogehalt abgegolten (Tagessatz = Monat ÷ 30). Gemeinsame Berechnung: Abfindung, Kündigungs- und Urlaubsentgelt.
Rechtsgrundlage: Arbeitsgesetz Nr. 4857 Art. 53–60.