Nächste Frist: 02.11. · Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Sie sind hier
Sozialversicherung & Lohn · Veröffentlicht: 26. September 2026 · 3 Min. Lesezeit

Nebenleistungen für Arbeitnehmer: was ist steuer-, was ist SGK-pflichtig?

Essenskarten, Fahrtkosten, Shuttle, Kinder- und Familienzulage, private Krankenversicherung, private Altersvorsorge, Prämien, Wohnungszulage, Telefon; Behandlung bei Einkommensteuer und SGK in einer Tabelle.

Zwei Zahlungen in gleicher Höhe können dem Arbeitnehmer je nach Art der Gewährung sehr unterschiedliche Nettobeträge lassen. Ein Fahrgeld in bar und derselbe Betrag auf einer Karte für öffentliche Verkehrsmittel werden steuerlich nicht gleich behandelt.

Übersichtstabelle (2026)

Leistung Einkommensteuer SGK-Beitrag
Essenszuschuss (bar, Karte oder Gutschein) Befreit bis 300 TRY je tatsächlich gearbeitetem Tag Ab dem 17.04.2026 befreit bis 300 TRY pro Tag
Essen im Betrieb Befreit Befreit
Karte für öffentliche Verkehrsmittel, Fahrschein, Shuttle Befreit bis 158 TRY pro Tag (Shuttle vollständig) Als Sachleistung befreit
Fahrgeld in bar Steuerpflichtig Beitragspflichtig
Kinderzulage (bar) Steuerpflichtig (Privatsektor) Befreit bis 660,60 TRY je Kind (2 Kinder)
Familienzulage (bar) Steuerpflichtig (Privatsektor) Befreit bis 3.303 TRY
Beitrag zur privaten Kranken- / Lebensversicherung Befreit bis 15 % des Lohns und bis zum jährlichen Mindestlohn Befreit bis 30 % des Mindestlohns (zusammen mit dem Vorsorgebeitrag)
Arbeitgeberbeitrag zur privaten Altersvorsorge Gilt als Lohn, steuerpflichtig Befreit bis 30 % des Mindestlohns (zusammen mit der Krankenversicherung)
Prämien, Leistungsprämien Steuerpflichtig Beitragspflichtig
Wohnungszulage (bar) Steuerpflichtig Beitragspflichtig
Dienstwohnung (im Eigentum des Arbeitgebers) Unter Voraussetzungen befreit Sachleistung, befreit
Geburts-, Sterbe-, Heiratsbeihilfe Steuerpflichtig Befreit
Lebensmittelhilfe als Sachleistung (Pakete) Steuerpflichtig Befreit
Diensttelefon, Computer Kein Lohn, wenn für die Arbeit überlassen Kein Lohn
Homeoffice-Zuschuss Befreit bis zu einer Grenze (täglich, 5 % des Mindestlohns) Kann beitragspflichtig sein

Rechner für den Essenszuschuss

Beispiel: 22 Arbeitstage, Fahrtkostenzuschuss

Karte für öffentliche Verkehrsmittel (158 TRY/Tag) Bar 3.476 TRY
Steuerpflichtiger Betrag zum Brutto 0 TRY 3.476 TRY
SGK + Arbeitslosenversicherung (15 %) 0 TRY 521,40 TRY
Einkommensteuer (Tarifstufe 15 %) 0 TRY 443,19 TRY
Stempelsteuer 0 TRY 26,38 TRY
Verbleibt dem Arbeitnehmer 3.476 TRY 2.485,03 TRY

Als Karte gewährt, lässt dieselbe Leistung dem Arbeitnehmer rund 990 TRY mehr; bei Barzahlung trägt der Arbeitgeber zusätzlich 23,75 % Arbeitgeberbeitrag.

Worauf zu achten ist

  • Befreiungen gelten für tatsächlich gearbeitete Tage. Essenszuschuss für Urlaubs- und Krankheitstage ist nicht befreit. Auch ein Essenszuschuss an einem Tag, an dem im Betrieb Essen gestellt wird, ist nicht befreit.
  • Umsatzsteuer auf Kartenaufladungen: maßgeblich ist der Betrag ohne Umsatzsteuer auf den Rechnungen der Essenskarte.
  • Vertrag und Lohnabrechnung: wer Nebenleistungen im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsrichtlinie festhält, klärt zugleich die Frage des „aufgestockten Lohns“ bei der Abfindung. Abfindung

Auswirkung auf den Lohn ansehen: Gehaltsrechner · Lohnabrechnungsprüfung