Nebenleistungen für Arbeitnehmer: was ist steuer-, was ist SGK-pflichtig?
Essenskarten, Fahrtkosten, Shuttle, Kinder- und Familienzulage, private Krankenversicherung, private Altersvorsorge, Prämien, Wohnungszulage, Telefon; Behandlung bei Einkommensteuer und SGK in einer Tabelle.
Zwei Zahlungen in gleicher Höhe können dem Arbeitnehmer je nach Art der Gewährung sehr unterschiedliche Nettobeträge lassen. Ein Fahrgeld in bar und derselbe Betrag auf einer Karte für öffentliche Verkehrsmittel werden steuerlich nicht gleich behandelt.
Übersichtstabelle (2026)
| Leistung | Einkommensteuer | SGK-Beitrag |
|---|---|---|
| Essenszuschuss (bar, Karte oder Gutschein) | Befreit bis 300 TRY je tatsächlich gearbeitetem Tag | Ab dem 17.04.2026 befreit bis 300 TRY pro Tag |
| Essen im Betrieb | Befreit | Befreit |
| Karte für öffentliche Verkehrsmittel, Fahrschein, Shuttle | Befreit bis 158 TRY pro Tag (Shuttle vollständig) | Als Sachleistung befreit |
| Fahrgeld in bar | Steuerpflichtig | Beitragspflichtig |
| Kinderzulage (bar) | Steuerpflichtig (Privatsektor) | Befreit bis 660,60 TRY je Kind (2 Kinder) |
| Familienzulage (bar) | Steuerpflichtig (Privatsektor) | Befreit bis 3.303 TRY |
| Beitrag zur privaten Kranken- / Lebensversicherung | Befreit bis 15 % des Lohns und bis zum jährlichen Mindestlohn | Befreit bis 30 % des Mindestlohns (zusammen mit dem Vorsorgebeitrag) |
| Arbeitgeberbeitrag zur privaten Altersvorsorge | Gilt als Lohn, steuerpflichtig | Befreit bis 30 % des Mindestlohns (zusammen mit der Krankenversicherung) |
| Prämien, Leistungsprämien | Steuerpflichtig | Beitragspflichtig |
| Wohnungszulage (bar) | Steuerpflichtig | Beitragspflichtig |
| Dienstwohnung (im Eigentum des Arbeitgebers) | Unter Voraussetzungen befreit | Sachleistung, befreit |
| Geburts-, Sterbe-, Heiratsbeihilfe | Steuerpflichtig | Befreit |
| Lebensmittelhilfe als Sachleistung (Pakete) | Steuerpflichtig | Befreit |
| Diensttelefon, Computer | Kein Lohn, wenn für die Arbeit überlassen | Kein Lohn |
| Homeoffice-Zuschuss | Befreit bis zu einer Grenze (täglich, 5 % des Mindestlohns) | Kann beitragspflichtig sein |
Rechner für den Essenszuschuss
Beispiel: 22 Arbeitstage, Fahrtkostenzuschuss
| Karte für öffentliche Verkehrsmittel (158 TRY/Tag) | Bar 3.476 TRY | |
|---|---|---|
| Steuerpflichtiger Betrag zum Brutto | 0 TRY | 3.476 TRY |
| SGK + Arbeitslosenversicherung (15 %) | 0 TRY | 521,40 TRY |
| Einkommensteuer (Tarifstufe 15 %) | 0 TRY | 443,19 TRY |
| Stempelsteuer | 0 TRY | 26,38 TRY |
| Verbleibt dem Arbeitnehmer | 3.476 TRY | 2.485,03 TRY |
Als Karte gewährt, lässt dieselbe Leistung dem Arbeitnehmer rund 990 TRY mehr; bei Barzahlung trägt der Arbeitgeber zusätzlich 23,75 % Arbeitgeberbeitrag.
Worauf zu achten ist
- Befreiungen gelten für tatsächlich gearbeitete Tage. Essenszuschuss für Urlaubs- und Krankheitstage ist nicht befreit. Auch ein Essenszuschuss an einem Tag, an dem im Betrieb Essen gestellt wird, ist nicht befreit.
- Umsatzsteuer auf Kartenaufladungen: maßgeblich ist der Betrag ohne Umsatzsteuer auf den Rechnungen der Essenskarte.
- Vertrag und Lohnabrechnung: wer Nebenleistungen im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsrichtlinie festhält, klärt zugleich die Frage des „aufgestockten Lohns“ bei der Abfindung. Abfindung
Auswirkung auf den Lohn ansehen: Gehaltsrechner · Lohnabrechnungsprüfung