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Arbeitsrecht · Veröffentlicht: 12. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Abfindung 2026: Voraussetzungen, maßgeblicher Bruttolohn und Höchstgrenze

Wer eine Abfindung erhält, was in den maßgeblichen Bruttolohn einfließt, die Höchstgrenzen 2026, Einkommen- und Stempelsteuer, Zahlungszeitpunkt und Zinsen; mit Rechenbeispielen.

Die Abfindung wird einem Arbeitnehmer gezahlt, dessen Vertrag aus bestimmten Gründen endet und der mindestens ein Jahr beim selben Arbeitgeber gearbeitet hat: 30 Tageslöhne für jedes volle Jahr. Sie wird weiterhin nach Artikel 14 des alten Arbeitsgesetzes Nr. 1475 berechnet.

Wer erhält sie?

Situation Abfindung
Arbeitgeber kündigt ohne wichtigen Grund Ja
Arbeitgeber kündigt aus gesundheitlichen Gründen oder wegen höherer Gewalt (Art. 25/I, III) Ja
Arbeitgeber kündigt wegen Verstoßes des Arbeitnehmers gegen Sitte und Treu und Glauben (Art. 25/II) Nein
Arbeitnehmer kündigt aus wichtigem Grund (Art. 24: unbezahlter Lohn, Mobbing usw.) Ja
Arbeitnehmer kündigt selbst Nein
Ruhestand oder Erfüllung aller Rentenvoraussetzungen außer dem Alter Ja
Wehrdienst Ja
Arbeitnehmerin scheidet innerhalb von 1 Jahr nach der Eheschließung aus Ja
Tod Ja (an die Erben)
Ablauf eines befristeten Vertrags Ja (Praxis des Kassationshofs)

Zusammenhang mit den Austrittscodes: Austrittscodes.

Maßgeblicher Bruttolohn

Die Abfindung wird auf Grundlage des „maßgeblichen Bruttolohns“ berechnet: der letzte Bruttolohn zuzüglich regelmäßig gezahlter, in Geld messbarer Leistungen:

  • Einbezogen: Essen, Fahrtkosten, Wert des Werkbusses, regelmäßige Boni und Prämien (1/12 des Jahresbetrags), Kinder- und Familienzulagen, Kraftstoffzuschuss, Wohnungszulage, Beitrag zur privaten Krankenversicherung.
  • Nicht einbezogen: Überstunden, gelegentliche Zahlungen, einmalige Zahlungen wie Geburts- und Sterbebeihilfen, für die Arbeit gestelltes Fahrzeug und Telefon.

Höchstgrenze

Der maßgebliche Bruttolohn darf die Höchstgrenze am Kündigungsdatum nicht übersteigen:

Zeitraum Höchstgrenze
01.01.2026 – 30.06.2026 64.948,77 TRY
01.07.2026 – 31.12.2026 73.729,87 TRY

Die Höchstgrenze ist an die höchste Ruhestandsprämie für Beamte gekoppelt und wird zweimal jährlich mit den Gehaltserhöhungen der Beamten angepasst.

Steuern

Die Abfindung ist von der Einkommensteuer befreit (bis zur Höchstgrenze) und unterliegt nicht den SGK-Beiträgen. Abgezogen werden nur 7,59 Promille Stempelsteuer.

Beispiel 1: unter der Höchstgrenze

Betriebszugehörigkeit 4 Jahre 6 Monate, maßgeblicher Bruttolohn 50.000 TRY.

  • 4 Jahre: 50.000 × 4 = 200.000 TRY
  • 6 Monate: 50.000 × 6 ÷ 12 = 25.000 TRY
  • Bruttoabfindung 225.000 TRY; Stempelsteuer 1.707,75 TRY; netto 223.292,25 TRY

Beispiel 2: Höchstgrenze greift

Betriebszugehörigkeit 10 Jahre, maßgeblicher Bruttolohn 120.000 TRY, Kündigung im September 2026.

  • Berechnungslohn auf die Höchstgrenze begrenzt: 73.729,87 TRY
  • Bruttoabfindung: 73.729,87 × 10 = 737.298,70 TRY; Stempelsteuer 5.596,10 TRY

Rechner für Abfindung, Kündigungsfrist und Urlaub · Kündigungsfrist

Zahlung und Zinsen

Die Abfindung wird mit der Kündigung fällig; bei verspäteter Zahlung gilt der höchste Einlagenzins. Eine Ratenzahlung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitnehmers möglich. Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre; vor einer Klage ist eine Mediation Pflicht.

Für Arbeitgeber

In der Buchhaltung kann eine Abfindungsrückstellung gebildet werden, steuerlich wird sie jedoch im Jahr der Zahlung abgezogen. Bei langjährigen Arbeitnehmern schätzen wir die jährliche Verpflichtung und beziehen sie in die Liquiditätsplanung ein. Lohnabrechnung und Sozialversicherung