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Gesellschaft & Handel · Veröffentlicht: 28. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit

Technopark- und F&E-Zentrums-Förderungen: was passt zu Ihnen?

Technopark-Vorteile nach dem Gesetz Nr. 4691 und Förderungen für F&E-Zentren, Designzentren und projektbezogene F&E nach dem Gesetz Nr. 5746: Einkommensbefreiung, Befreiung der Personallöhne, SGK-Förderung, Stempelsteuer und Umsatzsteuer; Voraussetzungen, Vergleich und Dokumentation.

Für Gesellschaften, die Software entwickeln, ein neues Produkt gestalten oder einen Produktionsprozess erneuern, gibt es in der Türkei zwei Hauptförderregime: Technologieentwicklungszonen (Technoparks) und F&E- und Designzentren. Beide bieten erhebliche Steuervorteile; Voraussetzungen und Funktionsweise unterscheiden sich jedoch.

Vergleich

Technopark (4691) F&E- / Designzentrum (5746)
Wo? Innerhalb des Technoparks, in von der Betreibergesellschaft gemieteten Räumen In den eigenen Räumen der Gesellschaft
Für wen? Unternehmen jeder Größe; vor allem Software- und Technologieunternehmen Gesellschaften mit einer bestimmten Zahl an Vollzeit-F&E- oder Designpersonal
Einkommen Einkünfte aus Software- und F&E-Tätigkeiten sind bis zum Ende der gesetzlichen Frist von der Körperschaftsteuer befreit Sämtliche F&E- und Designausgaben können vom Körperschaftseinkommen abgezogen werden (F&E-Abzug)
Personallöhne Die Löhne von F&E-, Design- und Supportpersonal sind von der Einkommensteuer befreit (in Grenzen) Einkommensteuerbefreiung auf die Löhne des F&E- und Designpersonals je nach Bildungsabschluss
SGK Die Hälfte des Arbeitgeberanteils trägt das Schatzamt Die Hälfte des Arbeitgeberanteils trägt das Schatzamt
Stempelsteuer Befreiung für Personallöhne und Unterlagen zur Tätigkeit Befreiung für Unterlagen zu F&E- und Designtätigkeiten
Umsatzsteuer Bestimmte in der Zone erstellte Softwarelieferungen sind befreit Befreiungsmöglichkeiten unter bestimmten Voraussetzungen
Zoll Bestimmte Befreiungen bei Einfuhren Bestimmte Befreiungen bei Einfuhren

Satz und Fristen der Befreiungen und Abzüge werden durch Gesetzesänderungen aktualisiert. Lassen Sie uns vor einem Antrag gemeinsam den aktuellen Wortlaut prüfen.

Worauf man im Technopark achten sollte

  • Tätigkeit in der Zone: die Befreiung gilt nur für Einkünfte aus Tätigkeiten, die innerhalb des Technoparks und auf Grundlage genehmigter Projekte ausgeübt werden. Arbeit außerhalb der Zone ist in bestimmten Grenzen und unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Projektgenehmigung: F&E- oder Softwareprojekte müssen von der Betreibergesellschaft des Technoparks genehmigt werden.
  • Getrennte Aufzeichnungen: Erträge und Aufwendungen der Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des Technoparks müssen getrennt erfasst werden.
  • Personal: begünstigtes Personal muss in der Zone arbeiten und dem Projekt zugeordnet sein; die Zahl des Supportpersonals ist begrenzt.
  • Verwendung der Einkünfte: werden befreite Einkünfte an Gesellschafter ausgeschüttet, wird die Quellensteuer auf Dividenden gesondert beurteilt: Gewinnausschüttung

Worauf man bei F&E- und Designzentren achten sollte

  • Zertifikat: ein F&E- oder Designzentrumszertifikat erhält man auf Antrag beim Ministerium für Industrie und Technologie. Die gesetzlich festgelegte Mindestzahl an Vollzeitäquivalenten ist erforderlich.
  • Projektbezogene F&E: auch Gesellschaften ohne Zentrumszertifikat können den F&E-Abzug für Projekte wie TÜBİTAK- oder andere öffentlich geförderte Projekte nutzen.
  • Kann der F&E-Abzug in Verlustjahren nicht genutzt werden, kann er auf spätere Jahre vorgetragen werden.
  • Mindestkörperschaftsteuer: der F&E- und Designabzug sowie die Technopark-Einkommensbefreiung gehören zu den Posten, die auch von der Bemessungsgrundlage der Mindestkörperschaftsteuer abgezogen werden können: Inländische Mindestkörperschaftsteuer

Praxis in der Lohnabrechnung

In beiden Regimen werden die Befreiung der Personallöhne und die SGK-Förderung in der Lohnabrechnung berücksichtigt. Die Dokumentation der befreiten Tage und Stunden mit Zeitnachweisen ist bei Prüfungen entscheidend. Die SGK-Förderung wird im Beitragsnachweis mit der einschlägigen Gesetzesnummer erklärt. Zur Lohnberechnung: Gehaltsrechner

Welcher Weg passt zu Ihnen?

  • Software-Startup in der Frühphase: ein Technopark ist meist der vorteilhafteste Einstieg.
  • Produktionsunternehmen mit F&E im eigenen Werk: ein F&E- oder Designzentrum.
  • Gesellschaft mit konkreten Projekten, aber noch nicht groß genug für ein Zentrum: der projektbezogene F&E-Abzug.

Achten Sie bei der Wahl nicht nur auf den Steuervorteil, sondern auch auf Mietkosten, den Arbeitsort des Personals, den Berichtsaufwand und den Wachstumsplan der Gesellschaft. Für weitere Förderungen: KOSGEB-Förderungen

Unsere zugehörige Leistung: Förderungen und Regionen

Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 4691 über Technologieentwicklungszonen Art. 8, 9 und vorl. Art. 2; Gesetz Nr. 5746 zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Designtätigkeiten Art. 3; Körperschaftsteuergesetz Nr. 5520 Art. 10/1-a.