So wird gerechnet
Grenzen 2026: Einkäufe 2.500.000 TL, Umsätze 3.500.000 TL, Dienstleistungserlöse 1.200.000 TL.
Rechtsgrundlage: Steuerverfahrensgesetz Art. 176–178.
Bestimmt nach den Grenzen von Art. 177 des Steuerverfahrensgesetzes, ob die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder die Bilanzierung gilt.
Grenzen 2026: Einkäufe 2.500.000 TL, Umsätze 3.500.000 TL, Dienstleistungserlöse 1.200.000 TL.
Rechtsgrundlage: Steuerverfahrensgesetz Art. 176–178.