Nächste Frist: 26.10. · Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren (KDV-2)
Sie sind hier

Prüfung der Buchführungsart

Bestimmt nach den Grenzen von Art. 177 des Steuerverfahrensgesetzes, ob die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder die Bilanzierung gilt.

So wird gerechnet

Grenzen 2026: Einkäufe 2.500.000 TL, Umsätze 3.500.000 TL, Dienstleistungserlöse 1.200.000 TL.

Rechtsgrundlage: Steuerverfahrensgesetz Art. 176–178.