So wird gerechnet
Werden keine Zinsen berechnet, kann dies über die Verrechnungspreisregeln als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden.
Rechtsgrundlage: Körperschaftsteuergesetz Art. 13; Umsatzsteuergesetz Art. 1.
Zinsen (und Umsatzsteuer), die eine Gesellschaft auf vom Gesellschafter entnommene Mittel berechnen sollte.
Werden keine Zinsen berechnet, kann dies über die Verrechnungspreisregeln als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden.
Rechtsgrundlage: Körperschaftsteuergesetz Art. 13; Umsatzsteuergesetz Art. 1.