Nächste Frist: 26.10. · Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren (KDV-2)
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Zinsen auf das Gesellschafterverrechnungskonto

Zinsen (und Umsatzsteuer), die eine Gesellschaft auf vom Gesellschafter entnommene Mittel berechnen sollte.

So wird gerechnet

Werden keine Zinsen berechnet, kann dies über die Verrechnungspreisregeln als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden.

Rechtsgrundlage: Körperschaftsteuergesetz Art. 13; Umsatzsteuergesetz Art. 1.