So wird gerechnet
Schritte: Gewinn → 25% Körperschaftsteuer → 15% Quellensteuer auf den ausgeschütteten Teil. Übersteigt die Bruttodividende einer natürlichen Person 22.000 TL, ist die Hälfte in der Jahreserklärung steuerpflichtig und die Quellensteuer wird angerechnet.
Rechtsgrundlage: Einkommensteuergesetz Art. 22/2, 75, 86, 94/6-b; Körperschaftsteuergesetz Art. 5, 15, 30.