So wird gerechnet
Siehe auch den Steuerkalender.
Rechtsgrundlage: Einkommensteuergesetz Art. 120 (wiederholt); Körperschaftsteuergesetz Art. 32.
Vierteljährliche Vorauszahlung auf den kumulierten Gewinn, abzüglich früherer Quartale.
Siehe auch den Steuerkalender.
Rechtsgrundlage: Einkommensteuergesetz Art. 120 (wiederholt); Körperschaftsteuergesetz Art. 32.