Nächste Frist: 26.10. · Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren (KDV-2)
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Aktualisierung mit dem Neubewertungssatz

Schreibt einen Betrag mit den amtlichen jährlichen Neubewertungssätzen fort.

So wird gerechnet

Sätze: 2021 36,20 % · 2022 122,93 % · 2023 58,46 % · 2024 43,93 % · 2025 25,49%.

Rechtsgrundlage: Steuerverfahrensgesetz Art. 298/B (wiederholt) und Art. 414.