So wird gerechnet
Rechtsgrundlage: Steuerverfahrensgesetz Art. 313–321 und die Abschreibungserlasse der GİB.
Linearer oder degressiver Abschreibungsplan, mit zeitanteiligem erstem Jahr bei Pkw.
Rechtsgrundlage: Steuerverfahrensgesetz Art. 313–321 und die Abschreibungserlasse der GİB.