So wird gerechnet
Formel: Umsatzsteuer = (Nettopreis + ÖTV) × Umsatzsteuersatz. Die ÖTV gehört zur Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer, daher übersteigt die Gesamtbelastung die Summe der beiden Sätze.
Rechtsgrundlage: Umsatzsteuergesetz Art. 21; Sonderverbrauchsteuergesetz.