So wird gerechnet
Sätze: Wohnung 0,1 %, sonstige Gebäude 0,2 %, Baugrundstücke 0,3 %, Land 0,1 %; in Großstadtgemeinden verdoppelt. Zahlung in zwei Raten im Mai und November.
Rechtsgrundlage: Grundsteuergesetz Art. 8 und 18.
Jährliche Grundsteuer auf Gebäude, Land und Grundstücke nach Steuerwert, mit Sätzen für Großstadtgemeinden und zwei Raten.
Sätze: Wohnung 0,1 %, sonstige Gebäude 0,2 %, Baugrundstücke 0,3 %, Land 0,1 %; in Großstadtgemeinden verdoppelt. Zahlung in zwei Raten im Mai und November.
Rechtsgrundlage: Grundsteuergesetz Art. 8 und 18.