Nächste Frist: 26.10. · Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren (KDV-2)
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Grundsteuer

Jährliche Grundsteuer auf Gebäude, Land und Grundstücke nach Steuerwert, mit Sätzen für Großstadtgemeinden und zwei Raten.

So wird gerechnet

Sätze: Wohnung 0,1 %, sonstige Gebäude 0,2 %, Baugrundstücke 0,3 %, Land 0,1 %; in Großstadtgemeinden verdoppelt. Zahlung in zwei Raten im Mai und November.

Rechtsgrundlage: Grundsteuergesetz Art. 8 und 18.