So wird gerechnet
Schritte: den Freibetrag von 58.000 TL von der Wohnungsmiete abziehen; 15 % Pauschale oder belegte Aufwendungen abziehen; den Tarif für sonstige Einkünfte anwenden und die Quellensteuer von 20 % auf Gewerbemieten anrechnen.
Rechtsgrundlage: Einkommensteuergesetz Art. 21, 70–74, 86, 94/5-a und 103.