So wird gerechnet
Rechtsgrundlage: Einkommensteuergesetz Art. 9 und 94/13; Steuerverfahrensgesetz Art. 234.
Quellensteuer auf Einkäufe bei steuerbefreiten Handwerkern, die mit einem Ausgabenbeleg dokumentiert werden.
Rechtsgrundlage: Einkommensteuergesetz Art. 9 und 94/13; Steuerverfahrensgesetz Art. 234.