So wird gerechnet
Formel: Betrag = Tage × Tagesverdienst (Untergrenze 1.101 TL, Obergrenze 9.909 TL) × 32 %; bei Zeiten im Ausland × 45%.
Der Mutterschaftsnachkauf umfasst bis zu 2 Jahre nach jeder Geburt für höchstens 3 Kinder, wenn die Geburt nach dem ersten Versicherungseintritt lag.
Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 5510 Art. 41.