So wird gerechnet
Satz: 35,75% (Langzeit-, Kurzzeit- und allgemeine Krankenversicherung), mit dem Staatszuschuss um 5 Punkte ermäßigt. Die Bemessungsgrundlage wird zwischen 33.030 TL und 297.270 TL gewählt.
Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 5510 Art. 81 und 82.