Nächste Frist: 26.10. · Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren (KDV-2)
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Einfuhrkosten und Zollabgaben

Vom Warenwert über Fracht und Versicherung zu Zollwert, Abgaben, KKDF, ÖTV, Umsatzsteuer und Stempelsteuer: die vollständigen Einstandskosten.

So wird gerechnet

Reihenfolge: Zollwert (CIF: Ware + Fracht und Versicherung bis zur türkischen Grenze) → Zoll und Zusatzzoll (auf den Wert) → ÖTV (auf Wert + Abgaben) → Umsatzsteuer (auf Wert + alle Steuern und Abgaben + Kosten bis zur Anmeldung).

KKDF: in der Regel 6 % bei Einfuhren mit Akzeptkredit, Nachsicht-Akkreditiv oder Kasse gegen Ware; keine bei Vorauszahlung.

Ursprung: gewerbliche Waren aus der EU/EFTA mit A.TR-Bescheinigung sind zollfrei; Partner von Freihandelsabkommen erhalten mit EUR.1 oder Ursprungserklärung ermäßigte Sätze.

Nummer suchen: Zolltarifnummer entschlüsseln.

Rechtsgrundlage: Zollgesetz Nr. 4458 Art. 23–31; Umsatzsteuergesetz Art. 1/2 und 21; ÖTV-Gesetz; Einfuhrregime-Beschluss; KKDF-Beschluss 88/12944.