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Umsatzsteuer und Sonderverbrauchsteuer (ÖTV)

Rechnet vom Nettopreis zum Gesamtpreis oder umgekehrt, wenn die Sonderverbrauchsteuer zur Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage gehört.

Der eingegebene Betrag ist

So wird gerechnet

Formel: Umsatzsteuer = (Nettopreis + ÖTV) × Umsatzsteuersatz. Die ÖTV gehört zur Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer, daher übersteigt die Gesamtbelastung die Summe der beiden Sätze.

Rechtsgrundlage: Umsatzsteuergesetz Art. 21; Sonderverbrauchsteuergesetz.