Nächste Frist: 02.11. · Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
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Mindestarbeitskosten (Bauleistungen)

Mindestarbeitskosten, die bei Bauleistungen nach Auftragswert und SGK-Satz zu melden sind; Beitragsdifferenz bei Unterschreitung.

So wird gerechnet

Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 5510 Art. 85; Verordnung über das Sozialversicherungsverfahren Art. 111–122.