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Körperschaftsteuer und inländische Mindeststeuer

Vom Bilanzgewinn zur Körperschaftsteuer von 25 %, zur Prüfung der inländischen Mindeststeuer von 10 % und zur Anrechnung der vorläufigen Steuer.

So wird gerechnet

Sätze: Körperschaftsteuer 25%, inländische Mindestkörperschaftsteuer 10%. Auf Dividenden fällt zusätzlich eine Quellensteuer von 15% an: Dividendenrechner.

Rechtsgrundlage: Körperschaftsteuergesetz Art. 6, 9, 10, 32 und 32/C.