So wird gerechnet
Rechtsgrundlage: Einkommensteuergesetz Art. 75 und vorläufiger Art. 67.
Brutto- und Nettozinsen nach Satz, Laufzeit und Quellensteuer; Zinseszins bei Wiederanlage.
Rechtsgrundlage: Einkommensteuergesetz Art. 75 und vorläufiger Art. 67.